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Prof. Dr. Thomas Schmallowsky, Professur Wirtschaftsrecht an der NBS

Prof. Dr. Thomas Schmallowsky, Professur Wirtschaftsrecht an der NBS, hat sich mit den nachvertraglichen Pflichten von Maklern nach Beendigung des Vertrages durch Kündigung durch den Kunden im Rahmen einer Publikation beim Springer-Verlag beschäftigt.

Makler leisten Dienste höherer Art und sind rudimentär im BGB und HGB geregelt. Eine gesetzliche Klarstellung der nachvertraglichen Haftungsfragen fehlt jedoch. Daher sah sich der BGH bemüßigt, diese innert der ständigen Rechtsprechung herauszuarbeiten. Dies wurde in der Literatur häufig fehlinterpretiert, sodass eine Klarstellung erforderlich war. Prof. Dr. Schmallowsky geht auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der nachvertraglichen Haftung ein und kommt zu dem Schluss, dass eine generelle Haftung aus der Natur des Vertrages nicht existiert. Die darüber hinaus gehenden Haftungsfragen bleiben davon natürlich unberührt.Der gesamte Beitrag ist auf versicherungsmagazin.de, einem Online-Produkt des Springer Verlages, zu beziehen.