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"Erasmus" (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) ist ein EU-Programm, das unter anderem den Auslandsaustausch von Studierenden im europäischen Bildungsraum vereinfachen soll.

Das Programm besteht bereits seit 1987; 3.000 Hochschulen aus 33 Ländern nehmen teil. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der einzelnen Hochschulen zu fördern. Zentrale Bestandteile sind die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland anhand des European Credit Transfer Systems (ECTS) und die finanzielle Unterstützung von Studierenden.

Ab 2021 sind die ERASMUS Learning Agreements verpflichtend online zu stellen bzw. auszufüllen. Eine detaillierte Information dazu stellen wir Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt weiter unten auf der Seite unter "Bewerbungsunterlagen" bereit.

Am können Studierende erst teilnehmen, wenn sie das erste Studienjahr absolviert haben. Auch die meisten Stipendien und Fördermöglichkeiten greifen erst ab diesem Zeitpunkt. Daher bietet sich häufig das dritte oder vierte Semester für einen Auslandsaufenthalt an.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dem Erasmus-Programm ergeben sich umfassende Fördermöglichkeiten:

  • Wegfall der an der Kooperationshochschule anfallenden Studiengebühren
  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses von bis zu 450 Euro pro Monat für max. 12 Monate (Näheres finden Sie hier.)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern

Allgemeine Informationen über Erasmus finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder in der Erasmus-App, die auch für die Planung eines Auslandsaufenthalts sehr gewinnbringend sein kann. Weitere Erasmusziele finden Sie im Erasmus Policy Statement der NBS Hochschule. Die Erasmus-studierendencharta stellen wir Ihnen ebenfalls bereit.

Achtung: Die Förderung über Erasmus ist nur für Aufenthalte an Hochschulen möglich, mit denen die Northern Business School ein Erasmus-Agreement unterzeichnet hat. Eine Übersicht über alle aktuellen Erasmus-Partner der NBS Hochschulen finden Sie hier. Die NBS nominiert jeweils diejenigen Studierenden, die über Erasmus an eine der Partnerhochschulen gehen dürfen und die Förderung erhalten.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Die Laufzeit der neuen Erasmus-Programmgenerationen startete am 1. Januar 2021 und reicht bis in das Jahr 2027. Der Hauptaugenmerk der NBS Hochschule liegt dabei auf der Förderung der Mobilität von Einzelpersonen als sogenannte Key Action. 

Konkrete Fördermaßnahmen

  • Auslandsstudium an einer Partnerhochschule
  • Auslandspraktikum in Betrieben oder Organisationen in Europa
  • Dozenten der NBS lehren an Partnerhochschulen im Ausland
  • Dozenten von Partnerhochschulen lehren an der NBS in Hamburg
  • Teilnahme von NBS-Mitarbeiter/-innen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen
  • Mitarbeiter/-innen von Partnerhochschulen nehmen an Fort- und Weiterbildung an der NBS teil
  • Summer/Winter Schools

Die wesentlichen Änderungen der neuen Erasmus-Generation lassen sich in dem Infoblatt der Nationalen Agentur des DAAD nachverfolgen.

Für die Erasmus-Förderung eines Auslandssemesters gelten folgende Bewerbungs- bzw. Förderkriterien:

  • Reguläre Immatrikulation an der NBS Northern Business School (Studierende der HS Wismar wenden sich bzgl. Erasmus bitte an das dortige internationale Büro)
  • Abschluss des ersten Studienjahres (mind. zwei Drittel der erforderten Leistungen auch bestanden)
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die NBS eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
  • Aufenthaltsdauer zwischen 2 und 12 Monaten

Die Vergabe der Erasmus-Plätze erfolgt nach verschiedenen Kriterien, darunter die bisher erreichten Studienleistungen sowie Sprachkenntnisse der Landessprache. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Hochschule im Zielland eigene (Sprach-)Anforderungen an die sogenannten Incomings stellt. Genauere Informationen finden sich auf den Webseiten unserer Partnerhochschulen.

Der Erasmus-Stipendiat beziehungsweise die Erasmus-Stipendiatin ist verpflichtet, den von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Online-Sprachtest (für insgesamt 18 Sprachen, darunter DE, EN, ES, FR, IT, NL) jeweils vor und nach dem Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Der Test ist kein Auswahlkriterium für die Förderung. Er dient der Dokumentation der aktuellen Sprachkenntnisse sowie der Erfassung der erzielten Fortschritte und ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus. Die Online-Sprachförderung OLS (Online Linguistic Support) bietet darüber hinaus optionale Sprachkurse für die Verbesserung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse. Darüber hinaus verpflichten sich die Stipendiaten und Stipendiatinnen, zwei Erfahrungsberichte (1 x standardisiertes EU-Survey, 1 x Freitextbericht) nach Abschluss der Mobilität einzureichen. 

Außerdem wird ein Learning Agreement benötigt, auf welchem festgehalten wird, welche Ziele erreicht und welche Kurse im Ausland besucht werden sollen – nur dann hat der Studierende Anspruch auf den Erasmus-Status, sodass ein Erasmus-Vertrag abgeschlossen werden kann.

Wenn sich mehr Studierende bewerben, als Plätze vorhanden sind, legt die NBS fest, welche Studierenden teilnehmen dürfen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.

Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Wintersemester des laufenden und Sommersemester des folgenden Jahres:
31. Januar

Bewerbungsfrist für Restplätzevergabe:
31. Juli

Bitte bewerben Sie sich via E-Mail an international[at]nbs.de unter Angabe des gewünschten Förderzeitraums und der ausgewählten Gasthochschule. 

Für die Bewerbung auf einen Erasmus-Platz bei der NBS sind zunächst keine Unterlagen einzureichen. Senden Sie einfach eine E-Mail an international[at]nbs.de und geben Sie den gewünschten Förderzeitraum und die ausgewählte Gasthochschule an. Wenn sich mehr Studierende bewerben, als Plätze vorhanden sind, legt die NBS fest, welche Studierenden teilnehmen dürfen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen. Sie erhalten zeitnah eine Information vom International Office, ob Sie ausgewählt wurden und an der Partnerhochschule nominiert werden.

Nach der Nominierung durch die NBS Hochschule kümmern sich die Studierenden eigenständig um den weiteren Bewerbungsprozess an der jeweiligen Gasthochschule. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen variieren je nach Gasthochschule. Dazu können unter anderem ein Sprachzertifikat (z. B. TOEFL) und ein Transcript of Records (Leistungsübersicht) zählen.

In jedem Fall müssen ein Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen sowie der OLS-Sprachtest absolviert werden. Für die Förderung müssen Sie außerdem ein Grant Agreement mit der NBS abschließen. Vor Ort muss die Confirmation of Stay ausgefüllt und im International Office der NBS eingereicht werden.

Vor dem Aufenthalt

  • Bewerbung beim International Office (s.o.), Nominierung bei Gasthochschule durch die NBS
  • Abgabe Grant Agreement (unterschrieben im Original, International Office hilft beim Ausfüllen)
  • Ausfüllen Learning Agreement (Teil 1: vor der Mobilität auszufüllender Abschnitt)
  • Durchführen OLS-Sprachtest (Link kommt per E-Mail)

Während des Aufenthalts

  • Direkt nach Ankunft: Confirmation of Stay (1. Teil) ausfüllen und unterschreiben lassen
  • Bei Änderungen/Ergänzungen des Learning Agreements Teil 2 (während der Mobilität auszufüllender Abschnitt) eintragen und ans International Office senden
  • Direkt vor der Abreise: Confirmation of Stay (2. Teil) ausfüllen und unterschreiben lassen + Versand ans International Office

Nach dem Aufenthalt

  • Online-EU-Survey durchführen (Link kommt per E-Mail)
  • Freitext-Erfahrungsbericht im International Office einreichen (Alternative: Videointerview o.ä., Infos beim International Office)
  • Durchführung 2. OLS-Sprachtest (Link kommt per E-Mail)
  • Learning Agreement Teil 3 ausfüllen
  • Formular zur Anerkennung von Leistungen einreichen (Infos gibt's hier)

Das International Office steht den Studierenden vor, während und nach ihrem Auslandssemester bei allen Fragen und Problemen beratend zur Seite. Sie erhalten alle für einen Auslandsaufenthalt wichtigen Auskünfte und können sich über Fristen, Anerkennungsmöglichkeiten und alles Weitere informieren.

Das European Credit Transfer Systems (ECTS) ermöglicht die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienleistungen. Um die Anerkennung bereits vor dem Auslandsaufenthalt zu sichern, muss jede/r Erasmus-Studierende ein Learning Agreement abschließen, welches sowohl von der NBS als auch von der Gasthochschule genehmigt werden muss.

Im Anschluss an das Auslandssemester können alle bestandenen Module zur Anerkennung im Prüfungsmanagement der NBS Hochschule eingereicht werden. Das Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie unter "Downloads" weiter unten. Näheres zum Prozess der Anerkennung finden Sie hier.

Was bietet die App?

Die Erasmus+ Mobile App unterstützt Studierende, die im Rahmen des Erasmus+-Programms ins Ausland gehen, bei der Vorbereitung, während sowie nach dem Aufenthalt. Die Erasmus+ Mobile App bietet viele Funktionen und wird fortlaufend weiterentwickelt. Im Moment bietet sie folgende Services:

  • Checklisten für die Vorbereitung und Ihren Aufenthalt
  • Aufgaben, die während Ihres Aufenthalts anfallen
  • Aufgaben, die bei Ihrer Rückkehr zu erledigen sind
  • Tipps und Geschichten anderer Studierender
  • Interessante Veranstaltungen und Ermäßigungen in Ihrer Nähe
  • Relevante Dienste für die Unterstützung Ihres Aufenthalts

Wo kann ich die App downloaden?

Die Erasmus + App ist sowohl im Google Play Store (für Android-Geräte) als auch im Apple Store (für iOS-Geräte) erhältlich.

Für Rückfragen setze dich bitte mit dem International Office in Verbindung.