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Ja, eine Anrechnung kann grundsätzlich geprüft werden. Darunter fallen die staatlichen Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie z. B. Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Meister/-in, Techniker/-in oder Erzieher/-in.

Auch andere Leistungen, bspw. in einem evt. früheren Studium, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit, können für eine Anerkennung geprüft werden.

Vorteil: Du verkürzt mit Leistungsanerkennungen deine Studienzeit (und ggf. die Studiengebühren).


Weiterführende Links

Anerkennung von Leistungen