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Seit 2018 gilt für Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und für alle bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirkenden Angestellten eine Weiterbildungspflicht, die jeweils in einem Zeitraum von drei Jahren abzuleisten ist. Dabei müssen sich Hausverwalter und Immobilienmakler jeweils 20 Stunden weiterbilden. Sofern einer Doppel-Tätigkeit nachgegangen wird, müssen 40 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden.

Die Anforderung an die Weiterbildung lassen es zu, dass Sie als Arbeitgeber aus unterschiedlichen Modulen des Schwerpunkts „Immobilienmanagement“ auswählen können. So können Sie neben der Erfüllung der Weiterbildungspflicht außerdem garantieren, dass sich Ihre Mitarbeiter betriebsrelevantes Know-how aneignen.

Derzeit werden folgende Module zum Erfüllen der Weiterbildungspflicht nach §34c GewO angeboten:

Inhalte

  • Öffentliches Baurecht
  • Privates Baurecht, Vertrags- und Vergaberecht
  • Mietrecht, Maklerrecht
  • WEG-Recht
  • Grundstücks-/ Nachbarschaftsrecht

Inhalte

  • Normierte Wertermittlung in Deutschland (ImmoWertV)
  • Internationale Verfahren der Wertermittlung (RICS, TEGoVA)
  • Investitionsrechnung für Immobilien (Methoden, Parameter)
  • Sonderthemen der Bewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse (Spezialfälle, Internationalisierung, Markttransparenz) Datenquellen, Datenbanken, Bewertungs- und Analyse-Software

Inhalte

  • Immobilie als Investitions- und Kapitalanlageobjekt
  • Akquisitionsprozess (Due Diligence, Kaufvertrag, Durchführung)
  • Finanzierungsalternativen (Realkredit, Beteiligungen,  Mezzanine)
  • Gestaltungsvarianten (Asset/Share Deal, Derivate) und  Ergebnisoptimierung (Wirtschaftlichkeit, Risiken, Steuern)
  • Anlageprodukte und Strukturierung (Offener/Geschlossener Fonds, AG, REIT)Datenbanken, Analyse-Software, digitale  Finanzierungsplattformen

Die Module sind mit 64 Stunden Präsenzstudium angelegt.

Zertifikat

  • Sofern eine Teilnahme in Präsenzform durchgeführt werden kann, ist keine Lernerfolgskontrolle erforderlich und es wird lediglich ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.
  • Wenn die Weiterbildung in Form eines begleitenden Studiums (Webinar, Blended Learning etc.) erfolgt, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig. Diese wird mit der Teilnahme an der abschließenden Klausur des Moduls gewährleistet.

Besonders bei uns

Bei Bestehen der abschließenden Klausur erlangt der Teilnehmer automatisch 5 ECTS-Punkte, die ihm bei einem möglichen Studium an unserer Hochschule angerechnet werden. Nach individueller Prüfung können die ECTS-Punkte auch an weiteren Hochschulen berücksichtig werden.

Nächste Durchführung

Die Kurse starten jeweils am 15. März und 15. September eines Jahres.

Seminargebühr

  • 510 Euro pro Kurs

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular für Weiterbildungsagebote.