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  • „Meine Berufserfahrung wurde unkompliziert anerkannt – das spart Zeit und Studiengebühren.“

    „Meine Berufserfahrung wurde unkompliziert anerkannt – das spart Zeit und Studiengebühren.“

    Eine Studentin

Du hast bereits studiert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen? Dann musst du dieses Wissen an der NBS nicht noch einmal erwerben. Wir prüfen gemeinsam mit dir, welche deiner Leistungen anerkannt werden können – und bereiten deinen Antrag so vor, dass er vollständig, rechtssicher und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit eingereicht wird.

Was bringt dir die Anerkennung?

Weniger Semester. Anerkannte Module verkürzen deine Studienzeit – du steigst inhaltlich dort ein, wo dein Wissen aufhört, nicht wo es beginnt.

Weniger Studiengebühren. Für jedes anerkannte Modul wird dir eine Monatsrate der Studiengebühren erlassen. Das kann sich je nach Vorbildung erheblich summieren. Wichtig: Um auch finanziell davon zu profitieren, muss der Antrag in der Regel bis zum Ende des ersten Semesters gestellt werden – Ausnahmen gelten bei laufender Ausbildung oder Auslandsstudium.

Was kann anerkannt werden?

Hochschulleistungen (In- und Ausland)

Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium können übernommen werden – bei gleichem Notensystem (ECTS) mit Note, bei abweichendem System als „bestanden".

Studierende im BWL-Studiengang (B.A.), die von der Hochschule Wismar zur NBS wechseln oder umgekehrt, können unsere Modulgegenüberstellung (PDF) nutzen, um die Anerkennung vorab einzuschätzen.
 

Berufliche Qualifikationen

Außerhochschulisch erworbene Qualifikationen können auf das Studium angerechnet werden, darunter:

  • Abgeschlossene Berufsausbildungen (z. B. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, für Immobilien oder im Außenhandel)
  • Staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungen (z. B. Betriebsfachwirt:in, Meister:in)
  • Für Sicherheitsmanagement (B.A.): Meister:in für Schutz und Sicherheit, Offizier:in der Bundeswehr
  • Praxissemester in Vollzeit-Bachelorstudiengängen
SO GEHT'S
So läuft das Verfahren ab
1
Beratungsgespräch
Wir klären gemeinsam, welche deiner Leistungen anerkennungsfähig sind und welche Unterlagen du brauchst.
Kostenlos, unverbindlich und unabhängig von einer Studienplatzsicherung.
Dein Vorteil: Schick uns vorher einfach deinen Lebenslauf – wir erinnern dich rechtzeitig daran. So können wir eine Vorabprüfung durchführen und dir im Gespräch schon sagen, mit welcher zeitlichen und finanziellen Ersparnis du rechnen kannst.
2
Antrag & Unterlagen
Sobald alles geklärt ist, bereiten wir gemeinsam deinen Antrag vor. Du musst ihn nur noch unterschreiben und zusammen mit den nötigen Unterlagen an unsere Anerkennungsstelle schicken – welche Unterlagen das genau sind, erklären wir dir persönlich.
3
Entscheidung
Unsere Anerkennungsstelle prüft deinen Antrag formal und gibt ihn an den Prüfungsausschuss weiter, der über die inhaltliche Anerkennung entscheidet.
Bist du bereits immatrikuliert, tragen wir die Anerkennung direkt in dein CampusWeb ein
Für die weitere Planung deines – durch die Anerkennung sehr individuellen – Semesterverlaufs nutzt du anschließend die individuelle Semesterplanung

Anerkennungsstelle

Alexander Nöhring

anerkennung[at]nbs.de