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  • „Meine Berufserfahrung wurde unkompliziert anerkannt – das spart Zeit und Studiengebühren.“

    „Meine Berufserfahrung wurde unkompliziert anerkannt – das spart Zeit und Studiengebühren.“

    Eine Studentin

Du hast bereits studiert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen? Dann musst du dieses Wissen an der NBS nicht noch einmal erwerben. Wir prüfen gemeinsam mit dir, welche deiner Leistungen anerkannt werden können – und bereiten deinen Antrag so vor, dass er vollständig, rechtssicher und mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit eingereicht wird.

Was bringt dir die Anerkennung?

Weniger Semester. Anerkannte Module verkürzen deine Studienzeit – du steigst inhaltlich dort ein, wo dein Wissen aufhört, nicht wo es beginnt.

Weniger Studiengebühren. Für jedes anerkannte Modul wird dir eine Monatsrate der Studiengebühren erlassen. Das kann sich je nach Vorbildung erheblich summieren. Wichtig: Um auch finanziell davon zu profitieren, muss der Antrag in der Regel bis zum Ende des ersten Semesters gestellt werden – Ausnahmen gelten bei laufender Ausbildung oder Auslandsstudium.

Was kann anerkannt werden?

Hochschulleistungen (In- und Ausland)

Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium können übernommen werden – bei gleichem Notensystem (ECTS) mit Note, bei abweichendem System als „bestanden".

Studierende im BWL-Studiengang (B.A.), die von der Hochschule Wismar zur NBS wechseln oder umgekehrt, können unsere Modulgegenüberstellung (PDF) nutzen, um die Anerkennung vorab einzuschätzen.
 

Berufliche Qualifikationen

Außerhochschulisch erworbene Qualifikationen können auf das Studium angerechnet werden, darunter:

  • Abgeschlossene Berufsausbildungen (z. B. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, für Immobilien oder im Außenhandel)
  • Staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungen (z. B. Betriebsfachwirt:in, Meister:in)
  • Für Sicherheitsmanagement (B.A.): Meister:in für Schutz und Sicherheit, Offizier:in der Bundeswehr
  • Praxissemester in Vollzeit-Bachelorstudiengängen
SO GEHT'S
So läuft das Verfahren ab
1
Beratungsgespräch
Wir klären gemeinsam, welche deiner Leistungen anerkennungsfähig sind, welche Unterlagen du brauchst – und wie du den Antrag richtig aufbereitest. Kostenlos, unverbindlich und unabhängig von einer Studienplatzsicherung.
2
Unterlagen zusammenstellen
Je nach Art deiner Vorleistung benötigst du unterschiedliche Dokumente:
Früheres Studium: Modul­beschreibungen und Leistungs­übersicht der Vorleistungen
Berufsausbildung: IHK-Ausbildungs­ordnung und beglaubigtes IHK-Abschlusszeugnis
Hinweis: Beglaubigungen können wir kostenlos bei uns vor Ort vornehmen
3
Antrag einreichen
Auf Basis des Beratungsgesprächs füllst du den „Antrag auf Anerkennung" (PDF ↗) vollständig und korrekt aus. Unser Leitfaden (PDF ↗) erklärt jeden Schritt.
Antrag zusammen mit deinen Unterlagen senden an: anerkennung@nbs.de
Frist beachten: Für die finanzielle Anrechnung (Erlass einer Monatsrate pro Modul) muss der Antrag in der Regel bis Ende des ersten Semesters gestellt werden.

Anerkennungsstelle

Annika Bolt
Ansprechpartnerin für Anerkennung/Anrechnung
anerkennung[at]nbs.de