Anerkennung von Prüfungsleistungen
Eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen ist kein Muss (Ausnahme: Erasmus, Infos beim International Office). Wer also im Ausland nur solche Kurse belegen möchte, die ihn oder sie aus privatem Interesse ansprechen, kann dies tun. Wer jedoch das eigene Studium nicht unnötig verlängern möchte, sollte Kurse belegen, die er sich für das Studium an der NBS anerkennen lassen kann. Der Prozess der Anerkennung ist in einem Leitfaden erläutert.
Pro anrechenbarem (und bestandenem) Kurs im Ausland erhält der/die Studierende die Anzahl an ECTS-Punkten, die er/sie im vergleichbaren Modul an der NBS erhalten würde (unabhängig davon, wie viele Punkte die Gasthochschule theoretisch vergibt). Es kann grundsätzlich auf alle Module der NBS Hochschule angerechnet werden, in denen die Modulprüfung noch nicht angetreten wurde.
Entscheidend für die Möglichkeit zur Anrechnung sind die vergleichbaren erworbenen Kompetenzen, nicht die Titel der Kurse.
Der Prozess der Anerkennung nimmt einige Zeit in Anspruch und sollte daher frühestmöglich gestartet werden:
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Beratung durch das International Office
- Auswahl von Modulen, Erstellung eines Learning Agreements vor dem Auslandsaufenthalt
- Learning Agreement ausfüllen und gemeinsam mit den Modulbeschreibungen der Gasthochschule (als PDF oder Link) an die Anerkennungsstelle (anerkennung[at]nbs.de) schicken. Das Learning Agreement dient deiner Planungssicherheit und gilt als Vorabgenehmigung deiner geplanten Module.
- Prüfung und Bestätigung des Learning Agreements durch die Anerkennungsstelle vor dem Auslandsaufenthalt
- Bei Erasmus-Aufenthalten: Erstellung des Erasmus-Learning-Agreements (nach Bestätigung des allgemeinen Learning Agreements).
⇒ Auslandsaufenthalt: Kurse nach Absprache belegen. Bei Änderungen (nur in Ausnahmefällen!) umgehende Information an das International Office und die Anerkennungsstelle.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Antrag auf Anerkennung und Anrechnung von Leistungen ausfüllen und gemeinsam mit den Leistungsnachweisen an anerkennung[at]nbs.de senden.
Info: Es können nur bestandene Kurse anerkannt werden. Du musst dir die Kurse nicht anerkennen lassen, wenn du beispielsweise mit deiner Note unzufrieden bist.
- Weiterleitung der Unterlagen an den Prüfungsausschuss.
- Versand des Anerkennungsbescheids sowie Eintragung der anerkannten Leistungen im CampusWeb.
Achtung: Dieser Prozess beschreibt den Idealfall. Solltest du Probleme haben (etwa wenn über das Zustandekommen der Module an der Gasthochschule erst kurz vor dem Semesterstart entschieden wird), wende dich bitte an unser International Office. Der Prozess gilt gleichermaßen für NBS-Studierende wie für Studierende der HS Wismar.
Individueller Semesterplan
Häufig benötigen Studierende nach ihrer Rückkehr einen individuellen Semesterplan, da sie beispielsweise im Ausland bereits Kurse belegt haben, die erst für ein späteres Semester vorgesehen sind. Bitte vereinbare hierfür einen Termin mit der Planungsabteilung (planung[at]nbs.de) bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn.
Finanzielle Anrechnung
Pro anerkanntem Modul wird eine Monatsrate des Studiengangs angerechnet, die finanzielle Anrechnung erfolgt am Ende des Studiums.
Urlaubssemester
Für die Dauer deines Auslandsaufenthalts kannst du an der NBS ein Urlaubssemester beantragen, um doppelte Studiengebühren zu vermeiden. Den Antrag auf Beurlaubung stellst du vor Beginn des betreffenden Semesters bei der Studierendenadministration (info[at]nbs.de). Eine Kündigung aus einem Urlaubssemester heraus ist nicht möglich.
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – für NBS-Studierende
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – für Studierende der HS Wismar
- Antrag auf Urlaubssemester – für NBS-Studierende
- Antrag auf Urlaubssemester – für Studierende der HS Wismar
- Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
- Learning Agreement