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NBS-Alumna Mandy Faßbender ist heute im Teilnehmer- und Bewerber-Management der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG in Hamburg tätig.

Zum 01. Juli 2020 wechselte die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Was es mit diesem Wechsel auf sich hat und welche Auswirkungen sich daraus für die Sicherheitswirtschaft ergeben könnten, erläutert Frau Mandy Faßender, Alumna des Studienganges Sicherheitsmanagement (B.A.) an der NBS. Frau Faßbender, die heute im Teilnehmer- und Bewerber-Management der KÖTTER Akademie GmbH & Co. KG in der Niederlassung Hamburg tätig ist, hat sich in ihrer Anfang 2020 abgeschlossenen Bachelorarbeit intensiv mit der Diskussion um die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die private Sicherheit befasst.  

Frau Faßbender, worum geht es bei dem Wechsel der ministeriellen Zuständigkeit für das Bewachungsrecht eigentlich? 

Aufgrund historischer Entwicklungen hatten wir in Deutschland bisher eine Zuordnung des Sicherheitsgewerbes zu Wirtschaftsministerium. In meiner Bachelorarbeit konnte ich anhand eines Vergleichs von 20 EU-Staaten zeigen, dass dies in Europa eher ungewöhnlich ist und neben Deutschland die Verantwortung für das Sicherheitsgewerbe nur noch in Österreich als Teil des Gewerberechts verstanden wird und ansonsten überwiegend die Regelungskompetenz beim jeweiligen Justizministerium oder beim jeweiligen Innenministerium liegt. Eine ebenfalls im Rahmen der Arbeit durchgeführte Umfrage unter Experten aus der privaten Sicherheit und Unternehmen machte zudem deutlich, dass die Zufriedenheit in Deutschland mit dieser Situation gering ist. Allgemein wird davon ausgegangen, dass dem Wirtschaftsministerium letztlich das Verständnis für die Besonderheiten von Sicherheitsaufgaben und Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe fehlt. Als Beispiel dafür kann das Bewacherregister gelten, welches seit Jahren durch unstrukturierte Prozesse die Handlungsfähigkeit der Branche erheblich hemmt. 

Warum ist dieser Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt so bedeutsam? 

Seit einigen Jahren wird diskutiert, dass dem Bedeutungszuwachs der privaten Sicherheit in Deutschland durch neue gesetzliche Regelungen in Form eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes entsprochen werden müsse. Unter anderem ist dies auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition als Ziel formuliert. Durch den ministeriellen Wechsel der Zuständigkeit könnten Aspekte, die sich aus der Zugehörigkeit des Sicherheitsgewerbes zur Sicherheitsarchitektur ergeben, deutlich zielgerichteter reguliert werden. Letztlich können nur mit einem solchen Gesetz die immer wieder auftretenden negativen Auswüchse innerhalb der privaten Sicherheitswirtschaft verhindert und perspektivisch dauerhaft die Qualität verbessert werden. Unter der bisherigen Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums konnte aufgrund des Gewerberechts jeder, der eine IHK Sachkundeprüfung abgelegt hat, ein Sicherheitsunternehmen gründen und führen und dass vollkommen losgelöst von kaufmännischen Grundkenntnissen oder einem qualifizierten berufsbezogenen Berufsabschluss, von einer "Meisterpflicht" mal ganz abgesehen. Dies könnte sich unter der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, als oberster Sicherheitsbehörde, nun ändern und deutlich verbessern lassen. Ein Sicherheitsdienstleitungsgesetz würde eine neue Aufgabenteilung zwischen staatlichen und privaten Sicherheits- und Ordnungskräften bedeuten und so die Grundlage schaffen, dass die private Sicherheitswirtschaft entsprechend reguliert und überwacht wird. Die Zeit der "Schwarzen Schafe" wäre somit endgültig vorbei. 

Was sollte im Bewachungsrecht aus Ihrer Sicht künftig verändert werden? 

Eine staatliche Zulassung für private Sicherheitsunternehmen wird ja schon seit langem diskutiert und würde eine neue Aufgabenteilung zwischen staatlichen und privaten Sicherheits- und Ordnungskräften ermöglichen. Die Entwicklung der Sicherheitswirtschaft hängt letztlich unmittelbar an der Frage: Ist die private Sicherheitswirtschaft eine "private" Säule der Sicherheitsarchitektur oder doch nur ein freies Gewerbe? Diese Frage ist in der Praxis eigentlich schon beantwortet. Daher kann die Antwort jetzt eindeutig nur pro Sicherheitsdienstleistungsgesetz und contra Gewerbeordnung ausfallen. 

Was sollte unabhängig vom Bewachungsrecht getan werden, um die Qualitätswahrnehmung der Branche zu verbessern? 

Über alle Bereiche der deutschen Sicherheitswirtschaft hinweg erbringen viele, zumeist größere Sicherheitsunternehmen einen qualitativ guten bis sehr guten Beitrag zur Sicherheitsarchitektur. Hier darf man insbesondere die hochwertigen und systemrelevanten Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der Luftsicherheit und Sicherung von Atomkraftwerken betrachten. In vielen anderen Einsatzbereichen aber gibt es gravierende Qualitätsmängel, diese dann zumeist auch in Bereichen, wo sie von der Bevölkerung direkt wahrgenommen werden, bspw. Einkaufzentren. Gerade hier sparen die Auftraggeber gerne mal an gut ausgebildeten Sicherheitspersonal und somit an Kosten. Standards wie die DIN 77200:2017 sind gute Versuche, Sicherheitsdienstleistungen vergleichbar zu machen, wirken sich aber am Markt zu wenig aus. Eine grundsätzliche staatliche Zertifizierung/Zulassung von Sicherheitsunternehmen, mit klaren Vorgaben in Bezug auf Qualität und Güte des einzusetzenden Personals wäre deutlich zu favorisieren und könnte die private Sicherheitswirtschaft so weitaus besser für deren zukünftigen Aufgaben aufstellen. Letztlich wirkt sich dies auch auf die Ausbildung der Mitarbeiter aus. In meiner Arbeit konnte ich feststellen, dass die Ausbildungszeit, die ein Mitarbeiter nachweisen muss, bevor er eingesetzt werden kann, in anderen europäischen Staaten bis zu zehnmal länger als in Deutschland ist. 

Hat sich die Rolle der Sicherheitswirtschaft durch Corona verändert? 

Nicht nur durch Corona und die Flüchtlingskrise hat sich gezeigt, dass sowohl Bund und Länder als auch Kommunen in einer solchen Situation schnell auf private Sicherheitsdienstleistungen zurückgreifen. Gleichzeitig steigt auch die Beauftragung durch private Wirtschaftsunternehmen in solchen Zeiten deutlich an. 

Die Sicherheitswirtschaft hat durch Corona in vielen Bereich extreme Auftragsverluste hinnehmen müssen, diese aber zum Teil schnell durch neue Dienstleistungen (bspw. Zugangsregulieren in Bau- und Supermärkten) kompensieren können. Medienberichten zur Folge ist die Sicherheitswirtschaft bisher einer der am wenigsten betroffenen Wirtschaftszweige in der aktuellen Krise.  

Aber nicht erst seit Corona zeigen sich in Krisensituationen auch immer wieder gravierende Qualitätsmängel bei Teilen der privaten Sicherheitsdienstleister auf. Geradezu symptomatisch für das bereits angesprochene Qualifizierungsproblem war daher die Diskussion um die Herabsetzung von gewerberechtlichen Einstiegsqualifikationen. Damit sollte versucht werden, Unternehmen mehr Spielräume zu verschaffen, gleichzeitig widerspricht die Herabsetzung der bereits geringen Anforderungen aber den immer wieder formulierten Zielen in der Branche. Der Einsatz von unqualifizierten und schlecht ausgerüsteten oder gekleideten Mitarbeitern und negative Presseberichte aufgrund von Gewalt durch Sicherheitsmitarbeiter tragen letztlich dazu bei, einen kompletten Wirtschaftszweig in Verruf zu bringen. Meiner Meinung nach hat daher das Image der Sicherheitswirtschaft durch Corona unnötigerweise deutlich gelitten. 

Ein positiver Aspekt in der Corona-Krise ist die nun in einigen Bundesländern offiziell festgestellte Systemrelevanz von Sicherheitsdienstleistungen. Diese gab es allerdings faktisch auch schon vor Corona, zumindest in den Bereichen, wo der Schutz von kritischen Infrastrukturen notwendig war und ist.  

Das Interview führte Studiengangleiter Sicherheitsmanagement (B.A.), Prof. Dr. André Röhl.

Die NBS Northern Business School – University of Applied Sciences ist eine staatlich anerkannte Hochschule, die Vollzeit-Studiengänge sowie berufs- und ausbildungsbegleitende Studiengänge in Hamburg anbietet. Zum derzeitigen Studienangebot gehören die Studiengänge Betriebswirtschaft (B.A.), Sicherheitsmanagement (B.A.), Soziale Arbeit (B.A.), Business Management (M.A.) und Real Estate Management (M.Sc.). 

Ihr Ansprechpartner für die Pressearbeit an der NBS Hochschule ist Frau Kathrin Markus (markus[at]nbs.de). Sie finden den Pressedienst der NBS mit allen Fachthemen, die unsere Wissenschaftler abdecken, unter www.nbs.de/die-nbs/presse/expertendienst/.