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Konstruktive Kritik und auch die Möglichkeit, ein offenes Ohr für Beschwerden zu finden, sind uns wichtig. Daher können sich Studierende mit ihren Anliegen jederzeit an die einzelnen NBS-Mitarbeiter oder aber direkt an das Qualitätsmanagement wenden, um gemeinsam eine Lösung für eventuell auftretende Probleme zu finden.

Beschwerdeprozesse

Suchen Sie bitte zunächst das direkte Gespräch, wenn Sie mit einer Entscheidung eines oder einer Lehrenden nicht einverstanden sind. Sollte dieses Gespräch keine Klärung bringen, formulieren Sie Ihre Beschwerde bitte schriftlich und reichen Sie diese beim Qualitätsmanagement ein, welches den Prozess nach dem unten abgebildeten Schaubild einleitet.

Wenn Sie mit Verwaltungsentscheidungen oder -abläufen nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen. Gegen die Entscheidung der Abteilungsleitung können Sie beim Kanzler beziehungsweise der Kanzlerin Einspruch einlegen. Gegen die Entscheidung des Kanzlers oder der Kanzlerin wiederum können Sie sich direkt an das Rektorat wenden. Gegen eine Entscheidung des Rektorats steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Ihr Ansprechpartner