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Für unsere Lehrenden bestehen vielfältige Möglichkeiten der internationalen Vernetzung, bei denen das International Office sie gerne unterstützt.

Aktivitäten zur Fort- und Weiterbildung dienen der eigenen internationalen Ausrichtung und einem gewinnbringenden Erfahrungsaustausch. Mögliche Formate sind die Teilnahme an Tagungen, Workshops, Seminaren, Staff Weeks oder Sprachkursen.

Der Lehrendenaustausch ist ein wichtiges Standbein, wenn es um die Internationalisierung und Vernetzung der Hochschulen geht. Davon profitieren nicht nur die Studierenden, indem sie eine internationale Perspektive auf ein Fach erlangen, sondern auch die Lehrenden selbst.

Lehrendenaufenthalte von NBS-Professorinnen und -Professoren sind grundsätzlich bei allen Partnerhochschulen, vor allem im Erasmus-Raum, möglich. Eine Übersicht über die aktuellen Partnerinstitutionen finden Sie hier, die NBS ist aber auch offen gegenüber neuen Kooperationen, die auf Initiative des Hochschulpersonals entstehen. Gerne unterstützten wir Sie bei der Suche nach einem fachlich passenden Partner, Sie können aber auch selbständig Kontakt zu Lehrenden aufnehmen. Die Abwicklung der formalen Fragen wird dann wiederum durch das International Office begleitet.

Austausch lebt von Beidseitigkeit: Gerne können Sie internationale Lehrende, aber auch Unternehmensvertreter an die NBS einladen und als Gastdozenten in Ihrer Vorlesung integrieren. Beim Rahmenprogramm für den Besuch sowie bei der Frage nach einer möglichen Finanzierung der Reise unterstützt das International Office Sie gerne.

Gerne können NBS-Lehrende Studienreisen planen und Konzepte mit internationalen Partnern entwickeln. Dies kann beispielsweise in Form eines beidseitigen Austauschs von Studierendengruppen mit einer Partnerhochschule geschehen und die gemeinsame Bearbeitung einer Fallstudie beinhalten. Sprechen Sie das International Office an, um weitere Informationen zu erhalten.

Fördermöglichkeiten

Um Auslandsaufenthalte finanzieren zu können, existieren verschiedene Fördermöglichkeiten:

Nicht nur unsere Studierenden, sondern auch unsere Mitarbeiter, können über das EU-Programm Erasmus eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt in Anspruch nehmen.

Erasmus fördert über die sogenannte Teaching Mobility Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus-Universitätscharta (ECHE) besitzen. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.

Zielgruppe:

  • Professoren und Professorinnen und Lehrpersonal mit vertraglichem Verhältnis zur NBS
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal 

Kriterien:

  • Dauer: mind. 2 Tage und max. 2 Monate (ohne Reisezeiten)
  • Unterrichtspensum: mind. 8 Stunden je Aufenthalt bzw. angefangener Woche
  • Abkommen über "Teaching Staff Mobility" besteht bzw. wird zwischen NBS und aufnehmender Hochschule abgeschlossen

Die Kapazitäten der Partnerhochschulen können variieren, sodass ein Austausch vonseiten der NBS nicht garantiert werden kann. 

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2018 gelten bis zum 14. Aufenthaltstag folgende Tagessätze für die aufgeführten Ländergruppen. Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1 (180 €/Tag): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2 (160 €/Tag): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (140 €/Tag): Bulgarien, Etsland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 bis 499 km:              180 Euro
  • 500 bis 1.999 km:           275 Euro
  • 2.000 bis 2.999 km:        360 Euro
  • 3.000 bis 3.999 km:        530 Euro
  • 4.000 bis 7.999 km:        820 Euro
  • 8.000 km und mehr:       1500 Euro

Bitte klären Sie mit dem International Office, was im Fall eines Nicht-Antretens der Reise (bspw. durch Krankheit) mit den Geldern passiert. Eine eventuell anfallende Kosten deckende Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.

Bewerbung

Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Wintersemester des aktuellen Jahres und Sommersemester des Folgejahres:
31. Januar

Bewerbungsfrist für Restplätzevergabe:
31. Juli

Sollten Sie Interesse an einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus-Förderung haben, sprechen Sie bitte das Team des International Office direkt darauf an.

Zum Ausbau der Internationalisierung der Hochschule fördert Erasmus auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal. Mögliche Weiterbildungsformate sind Hospitationen, Studienbesuche oder die Teilnahme an Workshops, Staff Weeks, Seminaren oder Sprachkursen.

Zielgruppe: 

  • Hochschulpersonal aus unterschiedlichen Bereichen

Kriterien:

  • Dauer: mind. 2 Tage und max. 2 Monate
  • Feste Anstellung an der NBS Northern Business School
  • Zustimmung des Studiengangleiters
  • Gasthochschule ist im Besitz einer ECHE
  • Bei Partnerhochschule: Abkommen über "Staff Mobility" besteht bzw. wird zwischen NBS und aufnehmender Hochschule abgeschlossen
  • Bereitschaft zur Präsentation der NBS für potenzielle Austauschstudierende und Lehrende während des Aufenthalts

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2018 gelten bis zum 14. Aufenthaltstag folgende Tagessätze für die aufgeführten Ländergruppen. Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1 (180 €/Tag): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2 (160 €/Tag): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (140 €/Tag): Bulgarien, Etsland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 bis 499 km:              180 Euro
  • 500 bis 1.999 km:           275 Euro
  • 2.000 bis 2.999 km:        360 Euro
  • 3.000 bis 3.999 km:        530 Euro
  • 4.000 bis 7.999 km:        820 Euro
  • 8.000 km und mehr:       1100 Euro

Bewerbung

Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Wintersemester des aktuellen Jahres und Sommersemester des Folgejahres:
31. Januar

Bewerbungsfrist für Restplätzevergabe:
31. Juli

Sollten Sie Interesse an einem Auslandsaufenthalt mit Erasmus-Förderung haben, sprechen Sie bitte das Team des International Office direkt darauf an.

Über das PROMOS-Förderprogramm des DAAD können Studienreisen über Aufenthaltspauschalen finanziert werden. Die Reisen können fünf bis zwölf Tage lang sein und müssen neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke auch die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort in den Mittelpunkt stellen.

Interessierte Lehrende wenden sich bitte direkt an das International Office.

Bitte sprechen Sie den Studiengangleiter bzw. die Studiengangleiterin Ihres Studiengangs auf eine mögliche (Teil-)Finanzierung des geplanten Auslandsaufenthalts an.