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  • Deine Dienstzeit zählt. Jetzt zivil durchstarten.

    Deine Dienstzeit zählt. Jetzt zivil durchstarten.

Du kommst aus der Bundeswehr und planst deinen Weg ins zivile Berufsleben? Über den BFD können deine Studiengebühren ganz oder teilweise übernommen werden — und die staatlich anerkannte NBS erfüllt die Voraussetzungen dafür.
DIE GRUNDLAGEN
Wer wird gefördert — und was übernimmt der BFD?
Wer ist förderberechtigt?
Soldat:innen auf Zeit (SaZ) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Berufsförderung nach dem Soldaten­versorgungs­gesetz (SVG). Freiwillig Wehrdienstleistende können abhängig von ihrer Wehrdienstzeit ebenfalls Angebote des BFD nutzen. Die Leistungen stehen während der Dienstzeit und in der Regel bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende zur Verfügung.
Was wird übernommen?
Der BFD übernimmt — ganz oder anteilig — Studien- und Lehrgangs­gebühren, Prüfungsgebühren, Lehr- und Ausbildungsmittel sowie ggf. Fahrtkosten, bis zu einem individuellen Höchstbetrag. Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich nach Verpflichtungszeit, individuellem Förderplan und den Vorgaben des BFD; genannte Beträge dienen nur als Richtwerte. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben des BFD (in der Regel gegen Originalrechnung und Teilnahme- bzw. Abschlussnachweis).
FÖRDERDAUER & -HÖHE
Je länger der Dienst, desto höher die Förderung
Richtwerte nach Verpflichtungszeit. Die genauen Beträge und Stufen legt der BFD auf Grundlage des aktuellen SVG individuell fest.
Richtwerte — verbindlich nur über den BFD / aktuelles Soldaten­versorgungs­gesetz.
Verpflichtungszeit (SaZ)Förderdauer (max.)Höchstbetrag (Richtwert)
ab 4 Jahrebis 12 Monatebis ca. 5.000 €
6 Jahrebis 24 Monatebis ca. 9.000 €
8 Jahrebis 36 Monatebis ca. 13.000 €
10 Jahrebis 48 Monatebis ca. 17.000 €
ab 12 Jahrebis 60 Monatebis ca. 21.000 €
DARUM DIE NBS
Warum die NBS für die BFD-Förderung passt
Staatlich anerkannt & akkreditiert
Das SVG nennt die staatlich anerkannte Hochschule ausdrücklich als förderfähige Einrichtung. Die NBS ist staatlich anerkannt und akkreditiert — und erfüllt damit die formale Träger­voraussetzung.
Mit dem Dienst vereinbar
Teilzeit, Online-Studienmodelle und bundesweite Online-Prüfungen: Du studierst auch bei Versetzung oder Auslandseinsatz weiter — während der Dienstzeit oder im Übergang.
Planbarer Zugang
Kein NC, kein Auswahlverfahren, mehrere Studienstarts pro Jahr. Vorleistungen aus früherem Studium und einschlägige berufliche Qualifikationen können an der NBS anerkannt bzw. angerechnet werden — deine Dienstzeit zählt.
Passende Studiengänge
Nahezu alle NBS-Studiengänge kommen infrage — besonders der MBA Unternehmenssicherheit, Modern Leadership (Englisch B2), die BWL-Bachelor und Sicherheits­management. Micro Degrees eignen sich als Einstieg.
SCHRITT FÜR SCHRITT
So gehst du die Förderung an
1
BFD-Beratung vereinbaren
Wende dich an dein zuständiges BFD-Team. Gemeinsam wird ein individueller Förderplan erstellt, der zum angestrebten Bildungsziel passt.
2
Studiengang an der NBS wählen
Unsere Studienberatung hilft dir, den passenden Studiengang und das passende Zeitmodell zu finden — abgestimmt auf dein Dienstzeitende und deine zivilen Ziele.
3
Unterlagen anfordern
Für den BFD-Antrag stellt dir die NBS die nötigen Nachweise bereit: Kostenaufstellung der Studiengebühren, Modulhandbuch sowie Nachweis der staatlichen Anerkennung und Akkreditierung.
4
Antrag VOR Studienbeginn stellen
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BFD eingereicht und bewilligt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich — plane genügend Vorlauf ein.
5
Einschreiben & durchstarten
Nach der Förderzusage schreibst du dich ein. Die Abrechnung mit dem BFD erfolgt nach dessen Vorgaben — in der Regel gegen Originalrechnung und Nachweis über die Teilnahme bzw. den Abschluss.
Bitte beachten
Die NBS ist Bildungsanbieter, nicht Fördergeber. Über Förderberechtigung, Höhe und Bewilligung entscheidet ausschließlich der Berufsförderungsdienst auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes. Die genannten Beträge und Fristen sind Richtwerte und können sich ändern — verbindliche Auskunft erhältst du bei deinem BFD-Berater bzw. deiner BFD-Beraterin.
DEIN NÄCHSTER SCHRITT
Aus dem Dienst ins Studium — wir begleiten dich.
Unsere Studienberatung klärt mit dir den passenden Studiengang und stellt dir alle Unterlagen für deinen BFD-Antrag bereit. Die Förderdetails klärst du parallel mit deinem BFD-Team.