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  • Das Chancen-Stipendium richtet sich an Menschen, für die ein Studium sonst nicht möglich wäre.

    Das Chancen-Stipendium richtet sich an Menschen, für die ein Studium sonst nicht möglich wäre.

Fünf Menschen pro Semester bekommen die Chance, an der NBS zu studieren, ohne Studiengebühren zu zahlen. Das Chancen-Stipendium übernimmt sie vollständig – über die gesamte Regelstudienzeit, inklusive der Prüfungsgebühr für die Abschlussarbeit. Voraussetzung ist: Ohne diese Förderung würdest du nicht studieren können.

Warum es dieses Stipendium gibt

Die NBS ist eine gemeinnützige Stiftungshochschule. Trägerin ist die Norddeutsche Bildungsstiftung, eine unabhängige gemeinnützige Organisation. Unsere Überzeugung ist nicht, dass Bildung kostenlos sein muss. Sondern dass sie nicht an der Frage scheitern darf, was die Eltern verdienen.

Mit dem Chancen-Stipendium machen wir diesen Anspruch konkret: fünf Vollstipendien pro Semester, finanziert durch die Norddeutsche Bildungsstiftung. Kein Almosen und keine Werbekampagne – sondern die operative Konsequenz dessen, wofür wir stehen.

Was das Stipendium umfasst

  • Vollständiger Erlass der Studiengebühren über die gesamte Regelstudienzeit
  • Übernahme der Prüfungsgebühr für Bachelor- oder Masterarbeit
  • Kombinierbar mit BAföG, KfW-Studienkredit, Deutschlandstipendium, Erasmus+, Stipendien der Begabtenförderungswerke und weiteren Förderprogrammen

Das Stipendium wird verlässlich gewährt – ohne Kürzung, ohne Ermessensspielraum, ohne jährliche Neubewerbung. Es deckt keine Lebenshaltungskosten; dafür kannst du BAföG oder andere Förderungen ergänzend nutzen.

Wer die Regelstudienzeit überschreitet, zahlt ab diesem Zeitpunkt die regulären Studiengebühren. Auf begründeten Antrag (z. B. Krankheit, Pflege, Elternzeit) kann das Stipendium um bis zu zwei weitere Semester verlängert werden.

Für wen das Stipendium gedacht ist

Das Norddeutsche Chancen-Stipendium richtet sich an Menschen, bei denen drei Dinge zusammenkommen.

1. Ohne Förderung kein Studium

Du bist BAföG-berechtigt oder kannst glaubhaft darlegen, dass die Studiengebühren für dich oder deine Familie eine echte Hürde sind. Das kann viele Gründe haben: Eltern, die selbstständig ohne festes Einkommen arbeiten. Pflegebedürftige Angehörige im Haushalt. Alleinverdienerschaft. Wir schauen uns deine Situation an, nicht nur deinen BAföG-Bescheid.

2. Eine Biografie, die den Jahrgang bereichert/Diversitätsbeitrag

Dein Hintergrund bringt eine Perspektive mit, die nicht selbstverständlich ist. Das kann bedeuten: Du bist der oder die Erste in deiner Familie, der studiert. Deine Eltern sind nicht in Deutschland geboren. Du bist geflohen. Du lebst mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Du studierst mit Kind oder pflegst einen Angehörigen. Diese Liste ist nicht abschließend – entscheidend ist, dass du für uns nachvollziehbar machst, was deinen Weg bisher geprägt hat.

3. Haltung und Verantwortungsbereitschaft

Du hast dich mit gesellschaftlicher Verantwortung, Fairness oder Nachhaltigkeit auseinandergesetzt – im Ehrenamt, im Beruf, in einem sozialen Projekt oder durch konkretes persönliches Engagement. Uns interessiert nicht die Länge deines Lebenslaufs, sondern die Ernsthaftigkeit deiner Haltung.

Deine Bewerbung

Du reichst deine Bewerbung über das unten stehende Online-Formular ein. Die eigentlichen Bewerbungsunterlagen lädst du in einem konsolidierten PDF-Dokument im vorgesehenen Upload-Feld hoch. Sie enthält:

  • Nachweis des finanziellen Bedarfs: Ausdruck eines BAföG-Online-Rechners oder eine schriftliche Darstellung deiner finanziellen Situation (optional ergänzt durch Steuerunterlagen)
  • Motivationsschreiben inkl. Diversitätsbeitrag sowie nachgewiesenes gesellschaftliches Engagement (max. 1,5 Seiten)
    • Warum die NBS, was treibt dich an, welchen Beitrag willst du leisten?
    • Diversitätsbeitrag: Zum Beispiel Berücksichtigung von Hintergründen wie Erstakademiker, Migrationsgeschichte, Pflege von Angehörigen oder Studieren mit Kind.
    • Nachgewiesenes Gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen.
  • Tabellarischer Lebenslauf (max. 1 Seite)

Wichtig: Erster Schritt Studienplatzsicherung, zweiter Schritt Stipendienbewerbung. Dein Studienvertrag wird unter Stipendienvorbehalt geschlossen – du gehst also kein Risiko ein (siehe unten).

Fristen

 SommersemesterWintersemester
Bewerbungsfrist15. Januar(1. Juli)
2026 einmalig: 30. Juli 2026
Auswahlgespräche3. bis 4. Januarwoche (1. bis 2. Juliwoche)
2026 einmalig: spätestens 1. bis 2. Augustwoche
Entscheidung31. Januar(31. Juli)
2026 einmalig: spätestens 31. August
Studienstart15. März15. September

Wie der Ablauf ist und wie wir entscheiden

Voraussetzung – Du hast dir bereits einen Studienplatz gesichert.

Bewerbung für das Chancenstipendium – Du hast deine Bewerbung für das Chancen-Stipendium über das unten stehende Online-Formular abgeschickt.

Stufe 1 – Formelle Prüfung. Die Auswahlkommission prüft, ob deine Unterlagen vollständig sind.

Stufe 2 – Inhaltliche Bewertung. Eine Auswahlkommission – besetzt mit einem Mitglied der Hochschulleitung und einer Vertretung der Norddeutschen Bildungsstiftung – sichtet die Bewerbungen und erstellt eine Long List mit geeigneten Kandidat:innen.

Stufe 3 – Auswahlgespräch (Präsenz oder online, ca. 30 Minuten). Das Gespräch ist keine Prüfung. Es geht um dich und der Vertiefung deiner Bewerbungsunterlagen. Zum Beispiel: was dich prägt, was dich antreibt, was du bewirken willst. Drei mögliche Leitfragen:

  • Was hat dich zu deiner Studien- und Hochschulwahl geführt?
  • Welche Erfahrungen haben dich geprägt?
  • Was möchtest du mit deinem Studium bewirken – für dich und für andere?

Kein Risiko für dich: Der Stipendienvorbehalt

Dein Studienvertrag wird ab Eingang unter Stipendienvorbehalt geschlossen. Konkret heißt das: Falls du keine Zusage bekommst, hast du fünf Tage Zeit, um zu entscheiden, ob du das Studium trotzdem mit regulären Studiengebühren aufnehmen möchtest. Bestätigst du innerhalb dieser Frist nicht aktiv, erlischt der Vertrag automatisch – kostenfrei und ohne weitere Verpflichtungen.

Und: Die Stipendienentscheidung ist unabhängig von der Studienplatzvergabe. Wer das Stipendium nicht bekommt, verliert nicht den Studienplatz.

Häufige Fragen

Kann ich mich zum Chancen-Stipendium nochmal beraten lassen?
Klar. Mach einen Termin mit unserer Studienberatung aus.

Kann ich mich bewerben, wenn mein Abitur nicht besonders gut ist?
Ja. Das Stipendium ist nicht an den NC gebunden – den haben wir ohnehin nicht. Entscheidend sind finanzieller Bedarf, persönlicher Hintergrund und Haltung.

Darf ich das Stipendium mit BAföG kombinieren?
Ja. Das Norddeutsche Chancen-Stipendium gilt als begabungsabhängige Leistung und ist nach aktuellem Stand vollständig BAföG-kompatibel.

Was passiert, wenn sich meine finanzielle Situation verbessert?
Das Stipendium wird nicht entzogen, wenn deine Familie nach Studienbeginn finanziell besser dasteht. Entscheidend ist die Situation zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Muss ich das Stipendium zurückzahlen, wenn ich das Studium abbreche?
Für den Zeitraum der Stipendienlaufzeit nicht. Ab dem Zeitpunkt eines Abbruchs endet das Stipendium; die regulären vertraglichen Regelungen greifen ab dann. Bereits geleistete Förderungen werden in der Regel nicht zurückgefordert, sofern kein Missbrauch vorlag.

Bewirbt man sich einmal oder jedes Semester neu?
Einmal. Das Stipendium wird für die gesamte Regelstudienzeit verbindlich zugesagt.

Kann das Stipendium ggf. über die Regelstudienzeit hinausgehend verlängert werden?
Ja, auf begründeten Antrag hin kann das Stipendium bis zu 2 Semester über die Regelstudienzeit hinausgehend weitergewährt werden.

Hier für das Chancen-Stipendium bewerben