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Um deine Studienzeit zu verkürzen und bereits erworbenes Wissen nicht erneut hören zu müssen, ist die Anerkennung von Prüfungsleistungen und/oder Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen möglich. Den Antrag sowie Hinweise zum Ausfüllen findest du auf unserer Website. Deinen Antrag reichst du bei Alexander Nöhring (noehring[at]nbs.de) in der zentralen Prüfungsabteilung ein.

Eine individuelle Beratung hierzu erfolgt kostenlos und losgelöst von einer Anmeldung zum Studium. Einen Termin kannst du im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs vereinbaren.

Anerkennung von Hochschulleistungen (In- und Ausland)

  • Übernahme der Note bei gleichem Notensystem (ECTS)
  • Anerkennung mit "bestanden" bei nicht vergleichbarem Notensystem

Studierende im Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.), die zwischen der NBS Hochschule und der Hochschule Wismar wechseln möchten, können für die Anerkennung von Prüfungsleistungen die hier bereitgestellte Gegenüberstellung der Module beider Hochschulen zu Rate ziehen.

Anrechnung beruflicher Leistungen

  • Anrechnung aus berufspraktischen Qualifikationen, darunter Berufsausbildung und staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildungen (z. B. Betriebsfachwirt oder Meister)    
  • Anrechnung des Praxissemesters in den Vollzeit-Studiengängen (Bachelor)
  • Beispiele Studiengang Betriebswirtschaft (B.A.):
    • Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
    • Kauffrau/Kaufmann für Immobilien
    • Betriebswirt/-in im Außenhandel
  • Beispiele Sicherheitsmanagement (B.A.):
    • Meister/-in für Schutz und Sicherheit
    • Offizier/-in der Bundeswehr

Fragen?

Melde dich bei unserer Studienberatung, die dir gerne weiterhilft.