Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

An der NBS Northern Business School ist unter gewissen Voraussetzungen gemäß des Hamburger Hochschulgesetzes die Aufnahme eines Master-Studiums auch ohne vorherigen Bachelor-/Hochschul-Abschluss möglich.

Wenn du eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens/DQR6+7, Details siehe unten) erfolgreich abgeschlossen hast und mindestens ein Jahr Berufserfahrung (in Vollzeit) vorweisen kannst, hast du die Möglichkeit, zu einem weiterbildenden Master-Studium zugelassen zu werden.

Die Zulassung erfolgt über eine gestreckte Master-Eingangsprüfung, in der du eine fachliche Qualifikation nachweist, die derjenigen eines grundständigen Studiums gleichwertig ist. Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich.

Umfang und Inhalte der Master-Eingangsprüfung können je nach Aufstiegsfortbildung variieren:

Zugang für ausgewählte fachbezogene Aufstiegsfortbildungen (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens)

Die Eingangsprüfung für die untenstehenden Aufstiegsfortbildungen hat einen Umfang von 30 ECTS und besteht aus der erfolgreichen Absolvierung von Studiengangmodulen des dazugehörigen grundständigen Studiengangs. Du hast dabei zwei Möglichkeiten, die Eingangsprüfung abzulegen:

  1. Absolvieren von vier Modulen im Umfang von je 5 ECTS aus dem entsprechenden grundständigen Studiengang sowie das Erstellen einer Hausarbeit im Umfang von 10 ECTS.
    ODER:
  2. Absolvieren von sechs Modulen im Umfang von je 5 ECTS aus dem entsprechenden grundständigen Studiengang.

Das Ablegen von insgesamt 30 ECTS ist i.d.R. in einem Zeitraum von einem Semester möglich. Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich, sodass sich der Prüfungsumfang erheblich reduzieren kann. Bitte sprich uns an!

Die Eingangsprüfung mit einem Umfang von 30 ECTS steht folgenden anerkannten Aufstiegsfortbildungen* auf der Stufe 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens offen:

  • Bachelor/Master Professional in Wirtschaft
  • Geprüfter Betriebsleiter/Verkaufsleiter*
  • Geprüfter Betriebswirt* nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Geprüfter Betriebswirt* nach der Handwerksordnung
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter/Controller/Handelsassistent*
  • Geprüfter Fachkaufmann*
  • Geprüfter Fachwirt*
  • Geprüfter Technischer Betriebswirt*
  • Meister*

* jeweils m/w/d

Wer an der Master-Eingangsprüfung teilnehmen möchte, muss dies bei der Anmeldung zum Studium angeben und den Antrag für die Eingangsprüfung einreichen. Details können der Eingangsprüfungsordnung sowie der Zulassungsordnung entnommen werden.

Zugang für alle weiteren anerkannten Aufstiegsfortbildungen (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens)

Die Eingangsprüfung für alle Aufstiegsfortbildungen, die nicht explizit auf dieser Seite genannt sind, findet in gestreckter Form statt und besteht aus der erfolgreichen Absolvierung aller auf dem Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung vorgegebenen Studiengangmodule im Umfang von 80 ECTS (insgesamt 16 Module). Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich.

Die Eingangsprüfung mit einem Umfang von 80 ECTS steht allen anerkannten Aufstiegsfortbildungen auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens offen. Eine vollständige Liste findest du hier...

Wer an der Master-Eingangsprüfung teilnehmen möchte, muss dies bei der Anmeldung zum Studium angeben und den Antrag für die Eingangsprüfung einreichen. Details können der Eingangsprüfungsordnung sowie der Zulassungsordnung entnommen werden.

Fragen?

Melde dich bei unserer Studienberatung, die dir gerne weiterhilft.