Studiengebühren
Das steckt in den Studiengebühren
Deine Studiengebühren zahlst du nicht für Wissen allein – sondern für leichten Zugang, ein starkes Ergebnis, echte Begleitung und deine Entwicklung.
► Betriebswirtschaft (B.A.), alle Schwerpunkte
► Kommunikationsmanagement (B.A.)
► Sicherheitsmanagement (B.A.)
► Soziale Arbeit (B.A.)
► Studium Individuale (B.A.)
► Controlling & Finance (M.Sc.)
► Real Estate Management (M.Sc.)
► Modern Leadership (MBA)
► Unternehmenssicherheit & Interdisziplinäre Kriminalwissenschaften (MBA)
Betriebswirtschaft (B.A.), alle Schwerpunkte
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 500 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Kommunikationsmanagement (B.A.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 500 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Sicherheitsmanagement (B.A.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 500 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Soziale Arbeit (B.A.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 500 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Studium Individuale (B.A.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 500 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Controlling & Finance (M.Sc.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 700 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Real Estate Management (M.Sc.)
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 700 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Unternehmenssicherheit & Interdisziplinäre Kriminalwissenschaften (MBA)
Für den ersten Durchgang gilt ein reduzierter Einführungspreis.
Keine Anmeldungs-/Immatrikulationsgebühr · *zzgl. 700 € Gebühr Thesis · Vollzeit zzgl. Semesterticket
Sind Studiengebühren steuerlich absetzbar?
Viele Studieninteressenten machen sich Gedanken über die mögliche steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren. Hier kann es schnell zu Neuregelungen kommen. Aus diesem Grund betrachte die folgenden Absätze als Anregung, die eine steuerliche Fachberatung nicht ersetzen können und sollen.
Wer gleich nach der Schule sein Studium aufnimmt, kann das Finanzamt im Regelfall nicht an seinen Kosten beteiligen. Zwar darf man Kosten für die eigene Berufsausbildung mit bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben wirken sich aber nur dann steuermindernd aus, wenn der oder die Studierende im selben Jahr auch ein Einkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag erzielt. Dieser liegt zurzeit bei etwa 9.000 Euro jährlich bei Alleinstehenden. Nur wer Steuern zahlt, kann auch Steuern sparen. Die Mitnahme der Kosten in das spätere Berufsleben, also ein Verlustvortrag, ist bei Sonderausgaben leider nicht möglich.
Wer vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, darf die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten (oder bei später Selbstständigen als vorweggenommene Betriebsausgaben) abrechnen. Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind im Gegensatz zu Sonderausgaben nicht auf 6.000 Euro jährlich beschränkt, sondern können in voller Höhe geltend gemacht werden. Außerdem können sie als steuerlicher Verluste in spätere Jahre vorgetragen werden. So profitieren auch Studierende, die während des Studiums noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben. Übrigens: Eine Berufsausbildung wird nur noch als Erstausbildung anerkannt, wenn sie mindestens zwölf Monate mit mindestens 20 Stunden in Vollzeit dauerte und mit einer Abschlussprüfung endete. Eine "Ausbildung" beispielsweise zum Skilehrer kann also nicht geltend gemacht werden.
