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Als Bildungseinrichtung in der Hamburger Hochschullandschaft verstehen wir uns – neben unserer Funktion als akademische Ausbildungsstätte – auch als Weiterbildungsanbieter für diejenigen, die kein vollständiges Studium absolvieren möchten. Interessant hierzu auch: Die meisten Weiterbildungsangebote der NBS können ohne Abitur belegt werden.

In ihrem Seminarangebot hält die NBS die von Weiterbildung Hamburg vorgegebenen Standards für Weiterbildung konsequent ein. 

Präambel

Die Weiterbildung ist neben der Schule, der Berufs­ausbildung und der Hoch­schule Teil des Bildungs­systems. Sie erfüllt in unserer Gesellschaft vorrangig zwei Aufgaben:

Sie trägt zur Anpassung und Erweiterung des Bildungs­niveaus im Hinblick auf die sozialen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bei. Sie bietet dem einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung der Persön­lichkeit und zur Teilhabe am gesellschaft­lichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben. Weiterbildung wendet sich in der Regel an Personen, die nach Abschluss einer ersten Bildungs­phase und Erfahrungen außerhalb des Bildungssystems erneut in organisierte Lernprozesse eintreten. Die im Verein Weiterbildung Hamburg e. V. zusammenarbeitenden Weiter­bildungs­einrichtungen und Organisationen sehen es als ihre Aufgabe an, im Rahmen des Grundgesetzes am Aufbau einer Weiterbildungs­struktur in Hamburg mitzuwirken, die den unterschiedlichen

  • Lernvoraussetzungen und Lerninteressen,
  • Lernzielen und Berufswünschen sowie
  • sozialen und kulturellen Lebensverhältnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht werden kann.

Sie streben die Stärkung und den Ausbau Hamburgs als Weiterbildungs­zentrum an durch die Förderung

  • eines qualitativ hochwertigen Weiterbildungs­angebots,
  • einer differenzierten Struktur leistungsfähiger Weiterbildungs­einrichtungen,
  • eines zielgruppennahen Systems der Weiterbildungs­information und Weiterbildungs­beratung,
  • einer aussagekräftigen Weiterbildungs­statistik.

Sie wissen sich einig in dem Bewusstsein, dass ein offenes und viel­fältiges Weiterbildungs­system einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Zieles leistet, eine ständig wachsende Zahl von Menschen durch die Vermittlung weiterer beruflicher und sozialer Fähigkeiten zur Mitgestaltung und Mitverantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft anzuregen und zu befähigen sowie Vorurteile und unbegriffene Ängste abzubauen.  

Von diesen Grundsätzen ausgehend erklären sie, im Rahmen wirtschaftlicher Betriebsführung die folgenden Qualitäts­standards, die von den gewählten Gutachter­ausschüssen in Checklisten erstellt werden, für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen einzuhalten und in ihren Einrichtungen öffentlich zugänglich zu machen.

Kriterien zur personellen und sachlichen Ausstattung

Personelle Rahmenbedingungen

1. Die Leitung bzw. die Verantwortlichen sind aufgrund ihrer Ausbildung und/oder Berufs­erfahrung befähigt, die Einrichtung wirtschaftlich zu führen; die pädagogische Leitung verfügt über die Kompetenz, Erwachsenen­bildung zu konzipieren und zu organisieren.
2. Im pädagogischen Bereich der Bildungs­einrichtung ist ausschließlich Personal beschäftigt, das über durch Ausbildung und/oder Berufs­erfahrung erworbene fachliche und pädagogische Kompetenz verfügt.
3. Die Zahl der angestellt beschäftigten Mitarbeiter/innen steht im pädagogischen und geschäftlichen Bereich in einem angemessenen Verhältnis zu Struktur und Umfang der Veranstaltungen.
4. Die Bildungseinrichtung sorgt dafür, dass das mit der Durch­führung und/oder Organisation von Bildungs­veranstaltungen befasste Personal seine fachliche und pädagogische Kompetenz aktualisieren und erweitern kann.
5. Die Vergütung der Mitarbeiter/innen ist angemessen; sie kann sich z. B. an einschlägigen Tarif­verträgen orientieren.

Räumliche und sachliche Ausstattung

6. Art, Anzahl und Ausstattung der Lernräume (Unterrichts­räume, Labore, Werkstätten) stellen modernen, erwachsenen­pädagogischen Kriterien entsprechendes Lehren und Lernen sicher.
7. Die Bildungseinrichtung gewährleistet gleich bleibenden medialen und technischen Ausstattungs­standard in regelmäßiger Anpassung an Wissenschaft und Praxis.
8. Lern- und Sozialräume sowie sanitäre Einrichtungen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Unterrichtsbezogene Kriterien

9. Die Bildungseinrichtung stellt sicher, dass die für die Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlichen Ausgangs-Qualifikationen bzw. die Lernvoraus­setzungen für die potentiellen Teilnehmer/innen eindeutig erkennbar sind.
10. Sie berücksichtigt die Interessen der Kursteilnehmer/innen bei der Gestaltung und Durchführung der Veranstaltung. Die Kursteilnehmer/innen werden in angemessenem Umfang an der Auswertung der Veranstaltung beteiligt. Zur Optimierung von Programmangebot und -durchführung hält sie regelmäßig Mitarbeiter­besprechungen mit den an den Veranstaltungen beteiligten Lehrkräften ab.
11. Sie legt dem Unterricht Lehr- und Lernmaterial zugrunde, das dem aktuellen Stand entspricht. 
12. Sie gewährleistet, dass der zeitliche Umfang der Veranstaltung und die Unterrichts­methoden in einem angemessenen Verhältnis zu den Lernzielen, zu den Interessen und Möglich­keiten der Teilnehmer/innen und zu den zu vermittelnden Inhalten stehen.
13. Die Bildungs­einrichtung berücksichtigt bei Angeboten der beruflichen Weiter­bildung aktuelle Arbeitsmarkt- und/oder berufliche Qualifikations­anforderungen und gewährleistet den Bezug zur Praxis.
14. Längerfristigen Veranstaltungen (in der Regel über 50 Unterrichts­stunden) liegen zeitlich gegliederte Lehr- und Ablaufpläne zugrunde.
15. Der Unterricht ist nach Aufbau und Form auf Methoden­vielfalt ausgerichtet.
16. Die maximale Teilnehmerzahl je Veranstaltung orientiert sich an folgenden Kriterien: Thema/Inhalt, Zielsetzung, Unterrichts­methode, vorhandene Räume sowie Geräte/Maschinen.
17. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen, für die eine betriebliche Ausbildung vorgeschrieben ist, müssen Ausbildungs­plätze in ausreichendem Umfang vorhanden sein.
18. Es werden regelmäßig erwachsenen­gerechte Lern- und Erfolgs­kontrollen durchgeführt. Soweit Prüfungen vorgesehen sind, besteht in zulässigem Umfang die Möglichkeit zur Wiederholung.

Teilnehmer(innen)bezogene Kriterien, Transparenz des Angebotes

19. Die Bildungseinrichtung stellt für Interessenten/innen Informationen zur Verfügung, die neben dem Namen mindestens Folgendes enthalten:

  • Rechtsform und Träger,
  • Zielsetzung und Arbeitsbereiche,
  • Verantwortliche oder Ansprechpartner. Werbemaßnahmen müssen wahrheits­gemäß sein. Sie dürfen weder irreführend noch unlauter sein und keine unerfüllbaren Erwartungen wecken.

20. Interessentinnen und Interessenten werden vor dem Vertrags­abschluss informiert über:

  • Ort, Zeit, nach Theorie und Praxis, Dauer,
  • Ziel und gegebenenfalls Art des Abschlusses,
  • Zahl der Unterrichtsstunden, soweit erforderlich getrennt nach Theorie und Praxis,
  • Zielgruppe(n),
  • Teilnehmerzahl, falls für die Veranstaltung relevant,
  • das Lehrpersonal,
  • gegebenenfalls Prüfungs­modalitäten,
  • Unterrichtsmethode(n),
  • ausführliche Inhaltsangabe; bei abschluss­bezogenen Veran­staltungen liegen Lehrgangs­gliederung/Rahmenlehrplan/Ausbildungs­rahmenplan zur Einsicht bereit,
  • Teilnahmevoraussetzungen (z. B. notwendige Vorkenntnisse, fachliche und persönliche Voraussetzungen),
  • vollständige Angaben über die Veranstaltungs­gebühren inklusive Nebenkosten,
  • Geschäftsbedingungen/Teilnahme­bedingungen,
  • Änderungsvorbehalte. 

Beratung/Betreuung

21. Interessenten/innen haben die Möglich­keit, sich vor Beginn einer Veranstaltung von sachkundigen Mitarbeitern/innen zu kunden­freundlichen Zeiten über Anforderungen und mögliche Anwendungen der vermittelten Qualifikationen in angemessenem Umfang beraten zu lassen.
22. Die Interessenten/innen können vor Beginn einer Veranstaltung die örtlichen Unterrichts-/Ausbildungs­stätte(n) besichtigen.
23. Den Teilnehmenden wird für jede Veranstaltung ein/e verantwortliche/r Ansprech­partner/in benannt, die/der für die Besprechung lehrgangs­bezogener Probleme, Kritik und Reklamationen in angemessenem Umfang zur Verfügung steht.
24. Beratung über Anschluss­veranstaltungen der Weiterbildung wird angeboten.

Nachweise über die Teilnahme (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate, Zeugnisse)

25. Teilnehmer/innen erhalten auf Wunsch einen Nachweis über die Veranstaltungs­teilnahme.

  • Eine Teilnahmebescheinigung muss mindestens enthalten: Bezeichnung, Thema, Zeitraum der Veranstaltung, Unterrichts­stunden, Einrichtung bzw. durch­führende Stelle der Veranstaltung.
  • Zertifikate/Zeugnisse müssen zusätzlich enthalten: Inhalt der Veranstaltung.
  • Zeugnisse müssen überdies eine Leistungs­beurteilung enthalten.

Allgemeine Teilnahmebedingungen 

Soweit nicht mit öffentlichen oder privaten Kosten­trägern abweichende Verein­barungen getroffen werden, gelten die folgenden Regelungen:

Teilnahme

26. Freier Zugang im Rahmen der Veranstaltungs­konzeption ist gewährleistet.

Anmeldung/Vertrag

27. Vertrags­abschlüsse bedürfen der schriftlichen Form.

Rücktritt 

28. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb angemessener Fristen, mindestens bis 6 Wochen vor Veranstaltungs­beginn, darf die Bildungs­einrichtung nur eine Bearbeitungs­gebühr erheben. Bei späterem Rück­tritt kann die Bildungs­einrichtung eine Entschädigung verlangen, soweit kein/e Ersatzteilnehmer/in zur Verfügung steht.

Zahlungsbedingungen

29. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten soll den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben werden, die Lehrgangs­gebühren in Raten zu zahlen. 

Kündigung

30. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten muss eine ordentliche Kündigung erstmals spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach in Intervallen, die jeweils längstens sechs Monate betragen, möglich sein. Die Frist für die Kündigungs­erklärung darf sechs Wochen bis zum Ende des jeweiligen Intervalls nicht überschreiten. Strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung sowie gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Datenschutz

31. Die Bildungseinrichtung versichert, dass die automatisierte Verarbeitung personen­bezogener Daten den gesetzlichen Regelungen des Bundes­daten­schutz­gesetzes bzw. des Hamburger Daten­schutz­gesetzes entspricht. 

Besondere Qualitäts­standards für abschluss­bezogene Veranstaltungen

Unterrichtsdurchführung

32. Es werden regelmäßig Mitarbeiter­besprechungen (Fach­konferenzen) mit den an der Veranstaltung beteiligten Lehr­kräften durchgeführt.
33. Es werden regelmäßig Lernerfolgs­kontrollen mit Aussagen zum Leistungs­stand der Teilnehmer/innen durchgeführt.
34. Es ist gewährleistet, dass der Lehrgang anhand des behandelten Stoffes und der Anwesenheits­kontrolle jederzeit überprüft werden kann.

Lern- und Erfolgskontrolle

35. Das Lehrpersonal macht Teilnehmer/innen rechtzeitig auf Lern- und Leistungs­defizite aufmerksam und schlägt flankierende Lernhilfen vor.
36. Die Bildungseinrichtung dokumentiert die Abschluss- und gegebenenfalls die Vermittlungs­quoten der Teilnehmer/-innen.

Beratung/Betreuung

37. Unter der Voraussetzung der grundsätzlichen Finanzierbarkeit

  • organisiert die Bildungseinrichtung in angemessenem Umfang Stütz- und Förder­möglichkeiten,
  • gewährleistet sie bei Veranstaltungen für sozial benachteiligte Gruppen eine sozial­pädagogische Betreuung.

Letzte Aktualisierung: Mai 2017

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können jährlich rund 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden, aktuell sind über 18.000 berufliche Talente in der Förderung.

Alle Infos und Bewerbung: https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/was-wird-gefoerdert