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Interessenten, die über eine Hochschulzugangsberechtigung aus einem anderen Land als Deutschland verfügen, sollten bei der Studienplatzsicherung Folgendes beachten:

  1. Der ausländische Abschluss muss den Zugang zu einer Fachhochschule ermöglichen, bzw. dem deutschen (Fach-)Abitur entsprechen.
  2. Wenn das Abschlusszeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt ist, muss der Anmeldung zusätzlich eine deutsche Übersetzung des Zeugnisses beigefügt werden.

Wir werden diese Unterlagen mit der Bestätigung deines Studienplatzes bei dir anfordern.

Bei kurzfristigen Fragen zu diesem Thema melde dich direkt per Telefon unter 040 5247 1738 0 oder per E-Mail unter studienberatung[at]nbs.de bei uns.