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  • „Meine Aufstiegsfortbildung wurde an der NBS anerkannt – so starte ich mit Vorsprung.“

    „Meine Aufstiegsfortbildung wurde an der NBS anerkannt – so starte ich mit Vorsprung.“

    Ein Student

    Ja, eine Anrechnung kann grundsätzlich geprüft werden. Darunter fallen die staatlichen Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie z. B. Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Meister/-in, Techniker/-in oder Erzieher/-in.

    Auch andere Leistungen, bspw. in einem evt. früheren Studium, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit, können für eine Anerkennung geprüft werden.

    Vorteil: Du verkürzt mit Leistungsanerkennungen deine Studienzeit (und ggf. die Studiengebühren).


    Weiterführende Links

    Anerkennung von Leistungen