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Du kannst deinen Studienvertrag immer zum Ende eines jeden Semesters mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Die Studiengebühren müssen dann nur noch für die Dauer des laufenden Semesters beglichen werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an info[at]nbs.de.

Falls du dich für die Zahlungsoption "Zahlung des Gesamtpreises" entschieden hast, erhältst du die Studiengebühren für die nicht studierten und gekündigten Semester zurück.

Falls du dich für die Zahlungsoption "Umgekehrter Generationenvertrag" (UGV) entschieden hast, wird dein UGV auf der Grundlage der bis dahin aufgelaufenen Studiengebühren zu den ansonsten geltenden Grundsätzen abgewickelt. Das heißt, du wirst erst zahlungspflichtig, wenn du das Mindesteinkommen erreicht. Der Rückzahlungsprozentsatz reduziert sich sogar.